Nachdem am 12.05.2025 Herr Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann im Kreisparlament Stellung zum Gemeinsamen Kreistags-Antrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen nach der Beantwortung der „Kleinen Anfrage“ im Hessischen Landtag über den Landtagsabgeordneten Christoph Sippel -Bündnis90/Die Grünen- nahm, stellen sich doch erhebliche Fragen, die nur über eine Einsichtnahme von Unterlagen beantwortet werden können –nämlich: Hat der Kreisausschuss -bzw. zumindest begleitend- tatsächlich korrekte Anträge durch das Kreiskrankenhaus Rotenburg als möglicher Betreiber des IGZ /MVK /Gesundheitscampus Melsungen -wie von EKB Kaufmann behauptet- an das Hessische Gesundheitsministerium bzw. bei der Hessischen Kassenärztliche Vereinigung gestellt?:
- für eine teilstationäre medizinische Versorgung i. R. des IGZ /MVK/ Gesund-heitscampus in Melsungen
- für eine ambulante Versorgung i. R. des IGZ/MVK/Gesundheitscampus Melsungen
- neue Förderanträge für das IGZ/MVK/Gesundheitscampus Melsungen, da der alte Förderantrag verfallen war?
Welche Unterlagen benötigt man, damit man sich ein umfassendes Bild über den wahr-haften Stand der Kliniksituation in Melsungen machen kann und herausfindet, warum der Fortgang eines IGZ/MVK´s nicht voran ging?
Wie sieht der tatsächlich vom Landkreis des Schwalm-Eder-Kreises, Herr EKB Kaufmann bzw. vom potenziellen Betreiber (Kreiskrankenhaus Rotenburg, Herr GF Beißel) eingereichte Antrag auf Errichtung eines IGZ/MVK tatsächlich aus?
Und von welchem Kalenderdatum datiert dieser endgültig eingereichte Antrag?
Welchen Inhalt hat dieser Antrag tatsächlich? Und welche Anlagen wurden diesem Antrag beigefügt – wie sehen diese konkret aus?
- Wie sieht das eingereichte Konzept vom Landkreis des Schwalm-Eder-Kreises, Herr EKB Kaufmann bzw. vom potenziellen Betreiber (Kreiskrankenhaus Rotenburg, Herr GF Beißel zur Errichtung eines IGZ/MVK tatsächlich aus.?
Und von welchem Kalenderdatum datiert dieses endgültig eingereichte Konzept?
- Welchen Inhalt hat dieses Konzept tatsächlich? Und welche Anlagen wurden diesem Konzept beigefügt – wie sehen diese konkret aus?
- Wurde ein Antrag bzw. zwei Anträge gestellt (da es sich um ein intersektorales Gesundheitszentrum handeln sollte, müssten zwei Anträge gestellt werden (ein Antrag für die ambulante Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVH) und ein Antrag für die teilstationäre bzw. stationäre Versorgung (beim Land Hessen –Gesundheitsministerium-).
Und von welchem Kalenderdatum datiert dieser zweite endgültig eingereichte Antrag?
- Welchen Inhalt hat dieser zweite Antrag tatsächlich? Und welche Anlagen wurden diesem zweiten Antrag beigefügt – wie sehen diese Anlagen konkret aus?
- Welche dem Antrag oder den Anträgen zugrunde liegenden Rahmenbeding-ungen – Hemmnisse – gibt es, dass das KH Rotenburg aufgrund des KHVVG´s und den Vorbedingungen, das MVK nicht umsetzen konnte. Welche sind es konkret?
Welche Rechtsquelle nach dem KHVVG ist hier maßgeblich?
- Noch immer wird das alte Hessen- Agentur-Gutachten aus dem Jahr 2018 bei der Frage der Notwendigkeit einer Allgemeinen Inneren und Allgemeinen Chirurgischen Versorgung herangezogen:
Wie sieht dieses Gutachten tatsächlich aus. Von welchen Jahren stammen die Fallzahlen etc.?
Wie soll man Fallzahlen bei einem runtergewirtschafteten und geschlossen Krankenhaus bekommen, um für die notwendigen Leistungsgruppen nach dem KHVVG zur Erfüllung von KHVVG-Bedingungen erfüllen und welche Bedingungen sind dies konkret?
- Wie kann man 7 Jahre nach Erstellung dieser zugrunde gelegten Fallzahlen heute damit noch operieren?
- Müsste nicht eine neue Fallzahlenanalyse für vergleichbar große Krankenhäuser /IGZ/MVK (ca. ursprünglich 150 Betten) zugrunde gelegt werden?
Weiß man nicht, dass in der Orthopädische Klinik Hessisch-Lichtenau keine Allgemein-Chirurgie betrieben wird -also keine Leisten-OP, Blinddarm-OP, keine Darmverstopfung etc. und schon gar keine Kinder-Notfälle!
Spielt das das Gesundheits-Ministerium hier mit gezinkten Karten?
Warum wird diese Chirurgie bei der Bedarfsnotwendigkeit zur Prüfung eines Krankenhauses/IGZ/MVK lt. dem Hessen-Agentur-Gutachten immer noch vorgerechnet und mit diesen falschen Angaben auch seitens des Ministeriums operiert?
Zur 30- bzw. 40-Minütigen PKW-Erreichbarkeitsproblematik und GBA-Beschlusslage zum nächstgelegenen Krankenhause:
Aufgrund diverser Anfragen an Herrn Wunsch durch die BI (Notfallsachbearbeiter im SEK -Kreisamt Homberg-:
Welche Verdachtsdiagnosen wurden tatsächlich im Jahr 2024 bei den Rettungs-Notfallfahrten in welche Klinik gefahren, wie sieht die Altersstruktur aus (also Diagnosen, Altersstruktur und welche Klinik-Aufnahmen (Orte) tatsächlich)?
Warum werden diese Daten nicht öffentlich bekannt gegeben?
Stimmt es, dass Kindernotfälle nur in Kassel (also 40-50 Minuten-Fahrtzeit) behandelt werden?
- Welches angeblich neue Konzept wird seitens von Herrn Beißel (KH Rotenburg) konkret zurzeit als Minimallösung diskutiert bzw. vorbereitet?
- Wie sieht der umfangreiche Fragenkatalog des Landeskrankenhausaus-schusses aus, welches ja nach der angeblichen Diskussion im Landeskranken-hausausschuss erstellt wurde (welche Fragen sind das konkret)?
- Wie sieht die ausgearbeitete Antwort zu diesem Fragenkatalog vom Landes-krankenhausausschuss tatsächlich aus? Welche konkreten Inhalte hatten diese Beantwortung?
- Wie sieht die erstellte Potenzialanalyse tatsächlich aus. Welche konkreten Inhalte besitzt diese?
- Stimmt es, dass in der Potenzialanalyse ein Bedarf für den medizinischen Standort Melsungen festgestellt und ausgewiesen wurde?
Welcher Bedarf konkret?
- Warum wird für Melsungen kein medizinisch notwendiger Sonderstandort mehr seitens des SEK und Hess. Gesundheitsministeriums mehr gesehen, wollte man doch bis 2022 noch gegen die Nichterfüllung des medizinischen Versorgungs- auftrags Klage erheben, weil Melsungen ein Sonderstandort sei?
Was hat sich zwischenzeitlich geändert? (noch immer gibt es zahlreiche Familien, Kinder, Jugendliche -Melsungen ist Schulstandort für berufliche Schulen, Grund- Real- und Gymnasium- und einige Kindergärten und Krippen, ältere Menschen / erhöhte Altersstruktur -verschiedene Altenheime und Seniorenunterkünfte-, großer Industriestandort mit ca. 10 000 Pendlern nach Melsungen -z. B. Fa. B. Braun AG, Edeka Hessenring, Solupharm, Autowerkstätten etc., Sportlertstadt -u. a. MT Handball Melsungen, Leichtathletik-?
- Wie sieht die eingereichte Personalplanung/Personalgewinnung aus und warum stellt sich das als Problem für das Gesundheits-Ministerium zur Bewilligung von Ausnahmeregelungen bzw. einer positiven Bewilligung für ein IGZ/MVK in Melsungen?
Was sagt das Gutachten über die Personalgewinnung konkret aus?
- Wann wusste der SEK und potenzielle Betreiber bzw. wann wusste man e n d g ü l t i g vom Ministerium über die Hemmnisse Bescheid bzw. wusste man, dass es kein IGZ/MVK geben wird und welche Hemmnisse bestehen
- Wem wurde dieses Ergebnis dann wann und wem genau mitgeteilt?
- Warum wurde der Kompromissvorschlag der Bürgerinitiative „Melsunger Klinik vorantreiben“ (der SEK wird Mitbetreiber des IGZ / MVK´s und medizinische stationäre Notfall– und Kindernotfallversorgung mit 6 Intensivbetten, Schockraum, notwendigen Notfallgeräten und 12 vollstationären Betten) nicht Seitens des SEK und des Hess. Gesundheitsministerium gewürdigt und der BI ein Feedback zu diesem Werk (Einnahmen und Ausgaben) gegeben?
- Bestünde die Möglichkeit, bei Errichtung eines IGZ/MVK´s auch eine stationäre Notallversorgung -einschl. Kindernotfallversorgung- zu etablieren.
Falls nein, warum nicht? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen?
- Warum der BI bislang weder vom SEK noch vom Hess. Gesundheitsministerium keine Akteneinsicht in die Vorgänge gegeben, sie nicht mit ins „Boot“ geholt und zu Gesprächen eingeladen?
- Warum wurde es aufgegeben zu prüfen, dass das MVK nicht -wie ursprünglich geplant- durch die KVH im Eigenbetrieb durchgeführt wird, egal ob im etwaigen Neu- bzw. Altbau? Welche Gründe hat die KVH da damals schon angeführt und seit wann ist genau bekannt, dass die KVH davon abrückt, selbst Betreiber zu werden?
- Stimmt es tatsächlich, dass Melsungen nicht mehr im Krankenhausplan (dieser datiert aus 2020 und soll erst im Jahr 2025 neu fortgeschrieben und neu erstellt werden) enthalten ist?
Soweit bekannt ist, steht Melsungen wegen der psych. Tagespflege von Vitos nach wie vor mit diesem Teil im Krankenhausplan.
- Könnte man hierdurch eine Erweiterung dieser Leistungsgruppe ins MVK oder im bestehenden alten Gebäude, eine Erweiterung der teilstationären und auch ambulanten Versorgung erreichen?
- Könnte nicht auch das KH Rotenburg einen Filialbereich für Melsungen beantragen (also eine Erweiterung ihres eigenen Krankenhauses und MVZ´s, sowohl krankenhausmäßig als auch ambulant? Wäre das nicht jetzt der bessere Weg?
Mit der Einsicht der v.g. Unterlagen könnte Klarheit geschaffen werden, ob die Aussagen des EKB Kaufmann vom 12.05.2025 stimmen und wer tatsächlich den Klinikstandort Melsungen blockiert bzw. ob und wann tatsächlich ausreichende Anträge für das Vorhaben IGZ/MVK/Gesundheitscampus Melsungen gestellt und eingereicht wurden und ob man auch rechtzeitig noch offene Unterlagen nachreichte und beim Ministerium und der KHV den aktuellen Sachstand nachfragte.
Die Bürgerinitiative „Melsunger Klinik vorantreiben“ fordert daher erneut einen neuen Akteneinsichtsausschuss auf Kreisebene.
Wir bitten die Kreistagspolitiker diesem Wunsch durch einen Antrag auf Errichtung eines neuen Akteneinsichtsausschusses zu entsprechend und bitten die Fraktionen einen entsprechenden Antrag in die nächste Kreistagssitzung einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Roy Knauf
Sprecher der Bürgerinitiative „Melsunger Klinik vorantreiben“
