Sa.. Jan. 17th, 2026

Landgericht Kassel untersagt Verkauf des alten Krankenhauses – Beschluss vom 10. September 2025

Das Landgericht Kassel hat mit Beschluss vom 10.09.2025 entschieden, dass die Stadt Melsungen das ehemalige Krankenhausgebäude bis auf Weiteres nicht veräußern darf.
Dem Beschluss zufolge ist der Stadt unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, Verkaufsverhandlungen oder Vertragsabschlüsse durchzuführen.

Der Beschluss erging auf Antrag einer Privatperson im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Er ist noch nicht rechtskräftig; weitere rechtliche Schritte der Stadt Melsungen sind möglich.

(Quellenangabe: Beschluss LG Kassel, Az. 10 O 1460/25)

Stellungnahme der Bürgerinitiative „Melsunger Klinik vorantreiben“

Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts Kassel ausdrücklich.
Er bestätigt unsere Auffassung, dass das ehemalige Krankenhausgebäude nicht leichtfertig veräußert werden darf, solange noch keine nachhaltige Lösung für die Gesundheitsversorgung in der Region gefunden ist.

Die BI „Melsunger Klinik“ setzt sich seit Jahren für den Erhalt und eine sinnvolle Nachnutzung der Klinik ein.
Wir hoffen, dass dieser Beschluss den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung die Gelegenheit gibt, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern ein tragfähiges Konzept zu entwickeln.

Von Roy Knauf

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