An die Bürgermeister
des Altkreises Melsungen
Betr.: Klinikstandort Melsungen / Gesundheitsversorgung im ehemaligen „Altkreis Melsungen“ / Gesundheitscampus
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Frau Bürgermeisterin,
geehrte Herren Bürgermeister,
die Entwicklung des Gesundheitsstandortes des früheren „Altkreises“ Melsungen für Melsungen und die umliegenden Gemeinden ist in Gefahr geraten und dies nicht erst durch die endgültige Schließung des „alten“ Krankenhauses in Melsungen zum 31.03.2023, sondern auch durch die missglückten Versuche der Politik, zumindest eine Alternative für eine medizinische stationäre Versorgung oder stationäre Not-fallversorgung sicherzustellen, und zwar in Form eines Gesundheitscampus MVZ/IGZ/MVK.
Dies bedauert die Bürgerinitiative „Melsunger Klinik vorantreiben“ sehr, denn für die Bevölkerung, ob jung, ob alt -also für Kinder, Schüler, Familien, ältere Menschen -auch in den Seniorenheimen- und für die zahlreichen Pendler zu den vielfältigen Firmen in Melsungen und Umgebung (z. B. Industriegebiet Pfieffewiesen oder Gewerbegebiet Ostheim) ist keine ausreichende medizinische Klinikversorgung mehr vorhanden und scheinbar auch auf absehbare Zeit nicht realisierbar.
Insbesondere brauchen wir eine Grundversorgung i. S. einer Tag- und Nachtver-sorgung (24/7) und am Wochenende, denn nur bei einer schnellen und wirksamen Erstversorgung kann Leben gerettet und dringende Notfälle behandelt werden. Auch fehlt ein Unfallarzt/Durchgangsarzt.
Leider wird allzu oft das Argument der Wirtschaftlichkeit (es muss sich ja rechnen) oder der Hemmnisse durch das KHVVG (Lauterbachgesetz) herangezogen, um uns im Altkreis Melsungen keine ausreichende medizinische Grundversorgung zu-kommen zu lassen. U. a. die Qualitätsmerkmale, die Leistungsgruppenzuordnungen, die Erreichbarkeitsregelung (30-minütige Entfernung zum nächstgelegenen Kranken-haus) sind Hemmnisse gewesen, um nur einige zu nennen.
Wir nehmen nun das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) mit seinem Referentenentwurf vom 05.08.2025 zum Anlass, Sie heute anzu-schreiben, um Sie zu bitten, sich mit uns dafür einzusetzen, dass aufgrund dieses vermutlich alsbald im Deutschen Bundestag zu verabschiedenden Gesetzes ein Umdenken in der Politik, im Land (Hessisches Gesundheits-ministerium), im Landkreis und in den Städten und Gemeinden einhergeht, denn es gibt aufgrund dieses Gesetzentwurfes eine große Chance für Melsungen und dem Altkreis Melsungen, mehr als nur ein MVZ zu erhalten:
- Das geplante Gesetz sieht vor:
- Maximal nur noch 60 Leistungsgruppen (u.a. werden die Beschwernisse zur Notfallversorgung abgeschafft)
- Streichung der Erreichbarkeitskriterien für die Anwendung der Ausnahmeregelung – gemeint ist die 30-minütige
Entfernungsregelung zum nächstgelegenen Krankenhaus –
- Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung
- Anpassung um die praktische Umsetzung des KHVVG´s mit Anpassung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sowie Ausnahmen zur Kooperation zu Sicherung der stationären Versorgung insbesondere im ländlichen Raum
- Besondere Regelungen für Tages- und Nachtkliniken werden eingeführt
- Ausnahmen für die Erfüllung der Qualitätskriterien, z. B. bei einer Umstrukturierung
- Anpassung der Mindestvorhaltezahl – diese soll bis 31.12.2026 durch Rechtsverordnung festgelegt werden –
- Der Entscheidungsspielraum der Länder zu einer ausnahms-weisen Leistungsgruppenzuweisung und zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung wird erweitert
- Bei Nichterfüllung der Zuweisung der Leistungsgruppen ist dieses auf 3 Jahre befristet und kann im Einvernehmen der Krankenkassen auf weitere 3 Jahre verlängert werden
- Bei vollständiger Einstellung oder teilweiser Einstellung eines Krankenhausstandortes ist die Nichterfüllung der Kriterien unerheblich, wenn die Zuweisung der Leistungsgruppe für die Umsetzung der Betriebseinstellung zwingend erforderlich ist.
Warum also kein Level 1n Krankenhaus mit wohnortnaher Grundversorgung in Melsungen? Dies wäre doch durch das KHVVG und erst recht durch das KHAG abgedeckt!
Wie kann unter den neu geplanten Voraussetzungen der potenzielle Betreiber eines IGZ/MVK/MVZ´s dieses, z. B. durch das Kreiskrankenhaus Rotenburg oder einem anderen möglichen Betreiber, betrieben werden, evtl. durch eine eigene zu grün-dende gemeinnützige Stiftung, bei der auch eine gemeinnützige Betreiber GmbH und gemeinnützige Verwaltungs GmbH zu gründen wäre?
Welche Hemmnisse werden immer noch gesehen und welche Alternativen bietet das Kreiskrankenhaus Rotenburg an – auch unter den Änderungen durch das KHAG -?
Wo gehen die Rettungsnotfälle im Altkreis in der Regel wirklich hin? Gibt es eine Auflistung, mit welcher Diagnose und in welchen Fällen und wohin tatsächlich stationäre Notfallbehandlungen gefahren werden? Stimmt das Argument, man sei sowohl stationär als auch ambulant „überversorgt“?
Gibt es Überlegungen, dass ein IGZ/MVK/MVZ mit stationärer Anbindung und sta-tionärer Notfallversorgung durch den Landkreis oder die Stadt Melsungen (evtl. auch im Verbund mit allen Gemeinden im ehemaligen Altkreis betrieben werden kann oder durch Stifter (also: Gemeinden, Städte, Landkreis, Land, Unternehmungen, Kirchen, Apotheken und Ärzte sowie Bürgerinnen und Bürger im Altkreis in Form einer gemeinnützigen Stiftung (das Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar ist z. B. so eine gemeinnützige Stiftung oder auch die Robert-Bosch-Stiftung in Stuttgart)?
Wie soll es jetzt weitergehen bzw. wie könnte es weitergehen?
Wie sieht der Fahrplan aus?
Unabhängig davon hat die Bürgerinitiative schon vor längerer Zeit einen Kom-promissvorschlag dem Land Hessen und dem Landkreis vorgeschlagen, bei dem eine (kleine“) stationäre Anbindung an ein MVZ/IGZ/MVK mit stationärer Notfall-versorgung vorgesehen wäre, welches durchaus wirtschaftlich wäre und sich ohne große Verluste -ggf. sogar mit Gewinn- betreiben ließe. Dies könnten Sie gerne per E-Mail bei uns unter royknauf@aol.com anfordern.
Für das neu zu bauende Gesundheitszentrum in Melsungen hat der Landkreis bereits 5 Mio. Euro und die Stadt Melsungen ebenfalls 5 Mio. Euro zugesagt. Auch ist bereits das dazugehörige Parkdeck neben dem neu zu errichtenden Gesundheits-zentrum vorhanden, wenn auch jetzt schon mit Bauschäden in Höhe von ca. 450 000 Euro.
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob Sie
- bereit sind, unsere Forderung nach einem Einlenken aufgrund des KHAG´s im Land und Kreis politisch zu unterstützen und
- ob Ihrerseits eine Bereitschaft bestünde, sich (analog eines Zusammen-schlusses wie im Gewerbepark Ostheim) an einer zu gründenden gemein-nützigen Stiftung sowohl materiell als auch personell zu beteiligen, bzw. welche Hemmnisse Sie für Ihre Stadt bzw. Gemeinde sehen oder welche Vorschläge Sie haben, um eine Verbesserung der Gesundheitssituation für uns alle (Bürgerinnen und Bürger) im ehemaligen „Altkreis“ zu erhalten.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und sind auf Ihre Mithilfe und Antwort angewiesen.
Nur gemeinsam sind wir stark!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgerinitiative „Melsunger Klinik vorantreiben“
Roy Knauf -Sprecher der Bürgerinitiative-

Das ist einfach super aufgebaut und formuliert und vor allen Dingen vollständig und ausführlich. Herzlichen Glückwunsch