Erwähnen möchten wir, dass die BI nach wie vor an einem IGZ mit stationärer Notfallversorgung und einigen stationären Betten festhält – so wie es Prof. Karl Lauterbach ja selbst ins Spiel brachte -. Warum dies von der hessischen Landesregierung nicht bewilligt wird, können wir nicht nachvollziehen.
Ein MVZ-chen ist die kleinste Lösung für Melsungen und das Umland, ist aber für eine flächendeckende Grund- und Regelversorgung nicht ausreichend, denn dafür müsste auch eine stationäre bzw. teilstationäre medizinische Versorgung und eine stationäre Notfallversorgung mit angebunden. sein.
Wir verfolgen gespannt die weitere Entwicklung des MVZ kritisch, denn die Hessische Kassenärztliche Vereinigung müsste alle geplanten Kassenarztsitze genehmigen.
Noch vor kurzem wurde von der Hessischen Kassenärztlichen Vereinigung und dem Hessischen Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass Melsungen sowohl stationär als auch ambulant überversorgt sei, weshalb seitens der Kassenärztlichen Vereinigung keine Förderung zu erwarten sei. „Weder weist der Mittelbereich (Melsungen) hausärztliche, noch der Landkreis in der wohnortnahen fachärztlichen Grundversorgung aktuell eine Unterversorgung auf.“ Und: „Wer sich dann berufen fühlt, egal in welcher nicht unterversorgten Region und in welcher zulässigen Trägerschaft ein MVZ oder eine Praxis zu gründen, ist somit in freier Unternehmerschaft tätig. Hier stellen wir nur noch allgemeine Beraterleistungen zur Verfügung aber keine individualisierte Unterstützung.“
Von den Ausnahmemöglichkeiten des Krankenhausanpassungsgesetzes, welches bereits den Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, wird scheinbar gar kein Gebrauch gemacht bzw. eingefordert
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe und gesunde Ostern.



Roy Knauf – Sprecher der Bürgerinitiative Melsunger Klinik
