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  1. Wahlperiode
    HESSISCHER LANDTAG

Drucksache 21/2034

Kleine Anfrage
Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 17.03.2025
Aktuelle Situation der Gesundheitsversorgung in Melsungen
und
Antwort
Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Vorbemerkung Fragesteller:
Seit der Schließung des Krankenhauses Melsungen durch den Betreiber im Jahr 2023 und der damit ver- bundenen Rückgabe des Versorgungsauftrags an den Schwalm-Eder-Kreis existiert in Melsungen keine ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung mehr.
Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1 Wie bewertet die Hessische Landesregierung die aktuelle Gesundheitsversorgung in Melsungen?
Frage 2 Welchen Sachstand hat die Hessische Landesregierung zur weiteren Entwicklung der Gesundheits-versorgung in Melsungen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet:
Im Hinblick auf die stationäre Versorgung wird diese für die Region derzeit von den Kranken-häusern der Versorgungsgebiete 1 und 2 in Bad Hersfeld, Rotenburg, Schwalmstadt und Fritzlar sichergestellt. Die Versorgungsaufträge dieser Krankenhäuser schließen jeweils die Teilnahme an der Notfallversorgung und den Betrieb einer Zentralen Notaufnahme ein.
Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfolgt im Rahmen des gesetz-lichen Sicherstellungsauftrags nach § 75 SGB V durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH). Auf der Basis der Regelungen des SGB V und der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Ge-meinsamen Bundesausschusses (G-BA) entscheidet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen über (drohende) Unterversorgung oder Überversorgung. Auf Grundlage des letzten Beschlusses vom 28.11.2024 stellte sich die Versorgungssituation danach wie folgt dar:
Auf der hausärztlichen Versorgungsebene bestehe eine Überversorgung. Weitere Zulassungs-möglichkeiten seien nicht vorhanden.
Auf der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene wurde für die Fachgruppen der Chirurgen und Orthopäden, der Frauenärzte, der Urologen und der Psychotherapeuten eine Überversorgung festgestellt. Für Augen-, Haut-, HNO-, Kinder- und Nervenärzte bestünden zahlenmäßig begrenzte Zulassungsmöglichkeiten. Eine akute oder drohende Unterversorgung wurde für keine Fachgruppe festgestellt.
Frage 3 Gibt es aktuell Gespräche zwischen dem Schwalm-Eder-Kreis und der Hessischen Landesregierung bezüglich der Gesundheitsversorgung in Melsungen?
Frage 4 Wenn ja: In welchem Rhythmus finden die Gespräche statt?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet:
Es werden anlassbezogene Gespräche mit dem Schwalm-Eder-Kreis bezüglich der Gesundheits-versorgung in Melsungen geführt.
Eingegangen am 2. Mai 2025 · Ausgegeben am 5. Mai 2025
Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
Drucksache 21/2034

Wir rufen auf zur Demonstration am Montag, d. 12.05.2025 zur Kreistagssitzung in Schwarzenborn um 9.30 Uhr / Fahrgemeinschaften können gebildet werden

Da bislang entgegen aller Beteuerungen der Politiker weder ein Antrag noch ein Konzept dem Ministerium bzw. dem Krankenhausausschuss zum Klinikstandort Melsungen vorliegt, wird es Zeit für eine Demonstration und Präsenz im Kreistag zu zeigen, damit unser eingereichter Kompromissvorschlag für ein MVK mit einer stationären Notfallversorgung und vollstationären Betten Wirklichkeit wird und es vorangeht mit dem Klinistandort Melsungen.

Bitte setzen Sie sich alsbald mit unserer Bürgerinitiative “Melsunger Klinik vorantreiben”, Herrn Roy Knauf telefonisch in Verbindung, damit die Teilnehnmer an der geplanten Demonstration und Fahrgemeinschaften organisiert werden können. Telefonnummer: 015204871195 oder 056615071.

Danke im Voraus!

Setzen Sie sich am kommenden Montag, d. 12.05.2025 zur Kreistagssitzung für unsere Forderungen ein:

Für ein Krankenhaus und kein Ärztehaus in Melsungen; für eine stationäre Notfallversorgung “Rund um die Uhr”; für einen “Runden Tisch” in Melsungen; für notwendige Versorgung vor Wirtschaftlichkeit; für den Kompromissvorschlag der BI für eine medizinisch ausreichende “Medizinische Versorgungsklinik” – MVK – bei dem der Kreis Mitbetreiber des MVK wird und die stationäre und vollstationäre Versorgung sicherstellt.

Von Roy Knauf

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